Nein,
man bekommt durch den Mahjong (Eins) zwar automatisch das Anspielrecht
für die erste Runde, man ist aber nicht verpflichtet den Mahjong sofort
zu spielen.
Das Wunschrecht ist allerdings an den
Mahjong gekoppelt. Das heißt, man kann einen Kartenwunsch nur dann
äußern, wenn man selbst gerade den Mahjong ausgespielt hat.
Quelle: Spielregel, Abschnitt: "Von
den Spezialkarten".
Stefan Schwarz |